NICHT-BINÄR
Menschen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen (lassen), gehören in die Gruppe nicht-binärer oder non binary Menschen.
„Nicht-binär“ steht als Überbegriff für unterschiedliche Geschlechterauffassung wie zum Beispiel androgyn, genderfluid, genderqueer. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die geschlechtliche Identität. Ein non-binärer Mensch, der sich geschlechtlich angleichen lassen möchte, benötigt in jedem Fall ein psychologisches Indikationsschreiben, das vor der gewünschten Operation vorgelegt werden muss.
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